Rente vom Chef
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) sollte heute ein fester Bestandteil der Vorsorge jedes Einzelnen sein. Hier zahlt Ihr Arbeitgeber die Beiträge direkt von Ihrem Bruttogehalt. Dadurch sparen Sie Steuer- und Sozialabgaben und können mit geringem Eigenaufwand ein sattes Polster für den Ruhestand ansammeln.
Die betriebliche Altersversorgung gibt auch Unternehmen die Chance, sich als attraktiven Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt zu positionieren. Dazu ist es unerlässlich, sich für eine bedarfsgerechte bAV-Lösung zu entscheiden, die den Ansprüchen der verschiedenen Mitarbeiter gerecht wird.
Sparen aus dem Brutto
Mit Hilfe von Staat und Ihrem Chef können Sie mit geringem finanziellem Aufwand eine attraktive Zusatzrente aufbauen. Ihr Arbeitgeber zahlt die Beiträge direkt von Ihrem Bruttogehalt. So sparen Sie bis zu einer bestimmten Höhe Steuern und Sozialabgaben, die direkt in Ihre Rente fließen.
Berechnungsgrundlage: Mann/Frau, 35 Jahre, ledig, kirchensteuerpflichtig, mtl. Bruttoeinkommen 3.000 €, Stand 01/2018
Der securus-Ansatz
Ob Angestellter, Team- bzw. Bereichsleiter oder Mitglied der Geschäftsleitung – im Idealfall gibt es eine Lösung für alle. securus ist es wichtig, Arbeitnehmern und Arbeitgebern eine renditeorientierte und sichere Anlage für die bAV anzubieten. So ist sichergestellt, dass Unternehmen und ihre Mitarbeiter mit der gewählten bAV-Lösung zufrieden und ausreichend abgesichert sind.
Top-Konzepte verbinden dabei Garantien zur Abfederung des Marktrisikos mit Renditechancen durch Investitionen in Aktien. Sowohl der Blick auf die Ablaufleistungen zum Rentenbeginn als auch auf die garantierten Renten zeigt, dass von uns empfohlene Versicherungslösungen in Marktvergleichen führend sind.
Investieren Sie renditeorientiert und verzichten Sie nicht auf Garantien. Natürlich beraten wir produktunabhängig und neutral.
Was ändert sich durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)?
Das BRSG ist die umfassendste Reform der betrieblichen Altersversorgung (bAV) der letzten Jahre. Das Ziel dieser Reform ist, die bAV vor allem in kleinen und mittelständischen Unternehmen weiter zu stärken. Um das zu erreichen, hat der Gesetzgeber zahlreiche positive Impulse gesetzt, die sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern einige Vorteile bringen.
Zu den wesentlichen Änderungen gehören:
- Arbeitnehmer können einen noch höheren Beitrag steuerfrei in ihren bAV-Vertrag einfließen lassen.
- Bei einer Entgeltumwandlung muss der Arbeitgeber künftig einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 % zahlen, sofern er Sozialversicherungsbeiträge spart. Damit sinkt auch der Anteil, den Sie dadurch als Arbeitnehmer selbst für den Beitrag zu Ihrem bAV-Vertrag aufbringen müssen.
- Geringverdiener haben durch den neuen pauschalen Freibetrag die Möglichkeit, ihre Rentenleistung weiter zu erhöhen. Der Freibetrag von bis zu 208 € wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.
Für Sie lohnt es sich also mehr denn je, Ihr finanzielles Polster fürs Alter mit einer bAV auszubauen.